Was wir erstatten
Auslagen, die du im Auftrag der JE hattest: Fahrten zu Kundenterminen und Treffen, Material für Schulungen, Getränke für Vereinsabende.
Was wir nicht erstatten
- Pfand und Trinkgeld
- Ausgaben ohne Absprache über 50 €
- Fahrten zwischen Wohnung und Campus
So reichst du ein
- Hinterlege einmal deine Bankverbindung.
- Lege die Spese an und lade zu jeder Position den Beleg hoch.
- Reiche spätestens vier Wochen nach der Ausgabe ein.
- Finanzen prüft innerhalb von zwei Wochen und zahlt mit dem nächsten Lauf aus.
Fahrtkosten
Bahn in der 2. Klasse. Mit dem Privat-PKW gilt die Pauschale von 0,30 € pro km. Trage Mitfahrende ein.